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   VG Berlin, 08.11.2011 - 80 K 31.11 OL   

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https://dejure.org/2011,14467
VG Berlin, 08.11.2011 - 80 K 31.11 OL (https://dejure.org/2011,14467)
VG Berlin, Entscheidung vom 08.11.2011 - 80 K 31.11 OL (https://dejure.org/2011,14467)
VG Berlin, Entscheidung vom 08. November 2011 - 80 K 31.11 OL (https://dejure.org/2011,14467)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    Auszug aus VG Berlin, 08.11.2011 - 80 K 31.11
    Für die Frage, ob der Beamte im angeschuldigten Tatzeitraum seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, ist aber die damalige Sach- und Rechtslage maßgebend, soweit nicht im Hinblick auf den Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB für den Beamten materiellrechtlich günstigeres neues Recht gilt (vgl. dazu Urteil des BVerwG vom 25. August 2008 - 1 D 1/08 - Rn. 33 nach Juris m.w.N.).

    Auch wenn die Neufassung nach ihrem Wortlaut demnach nicht mehr auf die "Achtung", sondern nur noch auf das "Vertrauen" abstellt, so hat sich dadurch nichts zugunsten des Beamten geändert, betrifft "Vertrauen" doch die Erwartung, dass sich der Beamte nicht nur aus der Sicht der Bürger (Allgemeinheit) - wie man der amtlichen Begründung (BT-Drs. 16/4027, S. 34 zu § 48 des Entwurfs) entnehmen könnte -, sondern auch aus der Sicht seines Dienstherrn außerdienstlich so verhält, wie es von ihm im Hinblick auf seine Dienstpflichten als berufserforderlich erwartet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2009 - 1 D 1/08 -, Rn. 53 nach Juris zur entsprechenden und insoweit gleichen Neuregelung im Bundesbeamtengesetz).

  • BVerwG, 24.11.1982 - 1 D 109.81

    Dienstvergehen im Postscheckdienst - Bestehen einer Regelrechtsprechung -

    Auszug aus VG Berlin, 08.11.2011 - 80 K 31.11
    Überschuldung als solche stellt keine Notsituation im Sinn des Milderungsgrunds dar (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. November 1982 - 1 D 109.81 - DokBerB 1983, 105 [109]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2006 - 10 L 4/06

    Außerdienstliche Pflichtverletzungen von Polizeibeamten

    Auszug aus VG Berlin, 08.11.2011 - 80 K 31.11
    Hohe Verschuldung und die damit verbundenen Zahlungsschwierigkeiten sind beamtenrechtlich dann zudem besonders bedeutsam, wenn sie die Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Betreffenden für einen bestimmten Dienstposten fraglich erscheinen lassen (vgl. Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. September 2006 - 10 L 4/06 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Berlin, 08.11.2011 - 80 K 31.11
    Für die endgültige Bestimmung der Disziplinarmaßnahme ist dann entscheidend, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695 ).
  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Auszug aus VG Berlin, 08.11.2011 - 80 K 31.11
    Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Pflichtverletzungen zusammen, so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. September 2004 - 1 D 18.03 - bei juris).
  • BVerwG, 19.06.2008 - 1 D 2.07

    Zollamtsrat a. D. (Sachgebietsleiter, u. a. zuständig für die Abwicklung von

    Auszug aus VG Berlin, 08.11.2011 - 80 K 31.11
    Unter diesen Voraussetzungen ist er als Beamter nicht mehr tragbar (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2008 - 1 D 2.07 - Juris Rn. 57 ff m.w.N.; st. Rspr. OVG Berlin-Brandenburg, vgl. zuletzt Urteil vom 5. November 2009 - OVG 80 D 6.08 - UA S. 21 f.).
  • BVerwG, 26.08.2009 - 2 B 66.09

    Kriterien für die Zuordnung eines Dienstvergehens zu einer der gesetzlich

    Auszug aus VG Berlin, 08.11.2011 - 80 K 31.11
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass generalpräventive Erwägungen und der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß § 3 Abs. 1 GG es gebieten, dass ein Beamter, der in den Ruhestand tritt, nachdem er ein zur Auflösung des Beamtenverhältnisses führendes Dienstvergehen begangen hat, nicht bessergestellt wird als ein Beamter, der bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens im aktiven Dienst verbleibt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. August 2009 - 2 B 66.09 -, bei juris Rn. 10 m.w.N.; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Februar 2010 - 80 D 9.08 -).
  • BVerwG, 28.06.1995 - 1 D 66.94

    Verstoß eines Beamten gegen die Pflicht zu achtungswürdigem und

    Auszug aus VG Berlin, 08.11.2011 - 80 K 31.11
    Er verstößt aber gegen seine Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten (§ 20 Satz 3 LBG a.F.), wenn er seine Schulden nicht korrekt abwickelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - 1 D 66.94 -, juris Rn. 9).
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